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Elektrische Fahrräder und Roller

In der letzten Zeit sieht man sie immer öfter auf Straßen und Gehwegen: Elektrische Fahrräder und Roller. Unter den Namen E-Bike oder Elektrofahrrad sowie dem Akronym Pedelec feiern sie in den letzten Jahren große kommerzielle Erfolge, doch die Idee für solche Fahrzeuge besteht schon sehr viel länger.

Ungefähr so alt wie die Spielbanken Österreichs. Die wurden ungefähr zur gleichen Zeit wie die ersten Fahrräder eröffnet. Elektrofahrräder sind so ungefähr so alt wie die Online Casinos. Haben Sie vor Ihrer Fahrradtour lust auf ein Spielchen? Bei Austriacasino.com finden Sie alles, was Sie über Online Casino in Österreich wissen müssen.

Die Geschichte und Entwicklung der Elektrofahrräder

Die ersten Elektroräder entstanden bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts. Damals waren „selbstfahrende“ Fortbewegungsmittel noch etwas ganz Neues und der Verbrennungsmotor hatte sich noch nicht als Antrieb durchgesetzt. Diese ersten Prototypen konnten sich aber kaum durchsetzen, in erster Line weil die schweren Bleiakkumulatoren, die damals verwendet wurden, schlecht zu einem kleinen und leichten Fahrrad passten. So wurden Fahrräder auch weiterhin manuell angetrieben, während sich bei den Rollern der Benzinantrieb durchsetzte.

Mit den Fortschritten in der Batterientechnologie seit der Jahrtausendwende wurden Elektrofahrräder und -roller plötzlich wieder interessant. Bald entstanden immer mehr Prototypen, und ab den 2010er-Jahren begann auch der kommerzielle Erfolg einzusetzen. Die Preise begannen ebenfalls, auf ein für den Konsumenten interessantes Niveau zu sinken, und so sind elektrisch betriebene Zweiräder heute aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken.

Rechtliche Situation und Verkehrsregeln

Als sich Elektrozweiräder immer mehr verbreiteten, begann der Gesetzgeber, neue Richtlinien zu schaffen. In Deutschland gelten Elektrozweiräder mit einem Motor von maximal 250 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h als Fahrräder und unterstehen damit denselben Verkehrsregeln wie diese. In der Schweiz darf der Motor sogar 500 Watt leisten, allerdings gelten die Fahrräder dann bereits als Leicht-Motorfahrräder, für die man eine entsprechende Fahrprüfung benötigt. Schnellere Elektrofahrräder gelten in Deutschland als Fahrrad mit Hilfsmotor und in der Schweiz als Motorfahrräder. Dafür benötigt man einen entsprechenden Führerschein, ein Versicherungskennzeichen sowie einen Helm.